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1. Welchen Zweck hat das Versenden von Bestätigungs-Emails an E-Mail-Adressen, die in ein Zertifikat eingebunden werden sollen?

Vor der Ausstellung von Zertifikaten muss geprüft werden, ob dem zukünftigen Zertifikatinhaber alle eventuell enthaltenen E-Mail-Adressen zugeordnet sind.

Gerade bei einrichtungsfremden Adressen ist dies am einfachsten mit einer E-Mail an die aufzunehmende Adresse möglich. In der E-Mail sind Links enthalten, die zur Bestätigung bzw. zur Ablehnung der Aufnahme der E-Mail-Adresse angeklickt werden müssen. 2. Wie ist das Verfahren?

Es wird an jede E-Mail-Adresse, die in ein Zertifikat aufgenommen werden soll und nicht in der Liste der in dieser CA vorab zugelassenen E-Mail-Domains steht, eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Bestätigungs-Link geschickt. Bevor der Bestätigungs-Link nicht aufgerufen wurde, kann der zugehörige Zertifikatantrag nicht genehmigt werden. 3. Was passiert, wenn Sie der Aufnahme einer E-Mail-Adresse in ein Zertifikat widersprechen?

In diesem Fall kann der Zertifikatantrag nicht vom Teilnehmerservice genehmigt werden. Wenn Sie den Zertifikatantrag ohne diese E-Mail-Adresse bearbeiten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Teilnehmerservice. 4. Kann eine abgelehnte E-Mail-Adresse doch noch in das Zertifikat aufgenommen werden?

Eine E-Mail-Adresse, deren Aufnahme in ein Zertifikat widersprochen wurde, kann nur dann doch noch in das Zertifikat aufgenommen werden, wenn der Teilnehmerservice den Zertifikatantrag bearbeitet. Wenden Sie sich bitte an Ihren Teilnehmerservice.

  • Zuletzt geändert: vor 6 Jahren