KH: Richtig, es muss ein OZG-Nutzerkonto sein.
GB: Es ist auch darauf zu achten, dass eine Nutzung eines OZG-Nutzerkontos für die edu-ID ein Nutzungsvorteil und „Verkaufsargument“ wäre. Z.B. die SfH wird sich an das Nutzerkonto Bund anbinden und will damit die Identifizierungen und Authentifizierungen auf höheren Vertrauensniveaus realisieren. Nun wäre es ja ungünstig für die SfH, die edu-ID zu nutzen, wenn Sie nicht an einem Nutzerkonto des OZG angebunden wäre. Dann müsste die SfH in Ihrem Fachverfahren selbst die Nutzung der edu-ID selbst realisieren - etwas, was sonst über die OZG-Nutzerkonten für das SfH-Fachverfahren automatisch erledigt würde.