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Attribute

Diese Seite bietet eine Übersicht über die Attribute, die in der DFN-AAI üblicherweise zwischen den beteiligten Systemen ausgetauscht werden. Das heißt nicht, dass diese Attribute bzw. Schema-Erweiterungen zwingend in ein vorhandenes IdM-System bzw. Nutzerverzeichnis integriert werden müssen! In vielen Fällen kann in der Konfiguration eines Identity Providers ein Mapping von Informationen aus dem IDM auf die Attribute erfolgen, die bei der SAML-basierten Kommunikation relevant sind. Siehe hierzu auch unter Attribut-Konfigurationen.

Zum grundlegenden Verständnis der Attribut-Generierung, -Freigabe und -Übertragung empfehlen wir die Lektüre dieser Präsentation von einem der DFN-AAI Workshops.

Im Hochschul- und Forschungsbereich haben sich verschiedene Attribut-Schemata etabliert, die sich inhaltlich weitestgehend ergänzen:

Nationale und internationale Forschungsprojekte nutzen in zunehmendem Maße zentrale Dienste, die über „Federated Login“ bzw. SAML-basiertes Web-Single-Sign-On zugänglich sind. Um im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis einzelne Beiträge eindeutig einem Nutzer zuordnen zu können, müssen in der Regel Attribute mit personenbezogenen Angaben an den jeweiligen Service Provider übertragen werden. Siehe hierzu auch unter Attribut-Konfiguration für E-Research SPs.

Ein weiterer Anwendungsfall sind sog. Attribute Authorities, über die Community- bzw. Projekt-spezifische Attribute abgerufen werden können. Um das Mapping zwischen dem/der bei der jeweiligen Heimateinrichtung angemeldeten Nutzer(in) und diesen Attributen herzustellen, ist ein global gültiger, eindeutiger Identifier erforderlich, z.B. eduPersonPrincipalName, E-Mail-Adresse oder eduPersonUniqueId. Zu technischen Details siehe auch die betreffenden Seiten im eduGAIN- sowie im Shibboleth Wiki.

  • Identity Provider sollten zwar grundsätzlich in der Lage sein, einen emfohlenen Mindestsatz an Attributen zu generieren und zu übertragen, was aber nicht heißt, dass diese Attribute ungefragt an jeden beliebigen Service Provider übertragen werden sollten!
  • Attributfreigaben sollten nur gezielt und unter Beachtung der aktuell gültigen Datenschutzgesetze und -Bestimmungen erfolgen. Insbesondere gilt das Prinzip der Datensparsamkeit, d.h. es sollten nur die Attribute und Attributwerte übertragen werden, die zur Nutzung der jeweiligen Anwendung tatsächlich erforderlich sind.
  • Konsultieren Sie hierzu den/die Datenschutzbeauftragte(n) Ihrer Heimateinrichtung.
  • Außer in Ausnahmefällen (mit dem/der Datenschutzbeauftragten abzustimmen), sollte ein IdP-seitiges User Consent Modul zum Einsatz kommen, das es den Nutzern ermöglicht, die zu übertragenden Attribute und Attributwerte zu kontrollieren und die Übertragung ggf. zu unterbinden.
  • Auf europäischer Ebene existiert seit 2013 der im eduGAIN-Kontext entwickelte GÉANT Data Protection Code of Conduct for Service Providers in EU/EEA, eine Selbstverpflichtungserklärung für Service Provider, deren Umsetzung mit verschiedenen technischen Maßnahmen von eduGAIN- und Föderationsseite unterstützt wird. Zu technischen Details siehe unter Entity Attribute sowie unter Attribut-Konfiguration für E-Research SPs.
    Einige grundsätzliche Überlegungen zum Thema Attributfreigabe im Rahmen des Code of Conduct finden sich REFEDS-Wiki.
  • Zuletzt geändert: vor 6 Jahren