Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherNach oben Diese Seite ist nicht editierbar. Sie können den Quelltext sehen, jedoch nicht verändern. Kontaktieren Sie den Administrator, wenn Sie glauben, dass hier ein Fehler vorliegt. ====== FAQ E-Mail-Adressen ====== ==== Welchen Zweck hat das Versenden von Bestätigungs-Emails an E-Mail-Adressen, die in ein Zertifikat eingebunden werden sollen? ==== Vor der Ausstellung von Zertifikaten muss geprüft werden, ob dem zukünftigen Zertifikatinhaber alle eventuell enthaltenen E-Mail-Adressen zugeordnet sind. Gerade bei einrichtungsfremden Adressen ist dies am einfachsten mit einer E-Mail an die aufzunehmende Adresse möglich. In der E-Mail sind Links enthalten, die zur Bestätigung bzw. zur Ablehnung der Aufnahme der E-Mail-Adresse angeklickt werden müssen. ==== Wie ist das Verfahren? ==== Es wird an jede E-Mail-Adresse, die in ein Zertifikat aufgenommen werden soll und nicht in der Liste der in dieser CA vorab zugelassenen E-Mail-Domains steht, eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Bestätigungs-Link geschickt. Bevor der Bestätigungs-Link nicht aufgerufen wurde, kann der zugehörige Zertifikatantrag nicht genehmigt werden. ==== Was passiert, wenn Sie der Aufnahme einer E-Mail-Adresse in ein Zertifikat widersprechen? ==== In diesem Fall kann der Zertifikatantrag nicht vom Teilnehmerservice genehmigt werden. Wenn Sie den Zertifikatantrag ohne diese E-Mail-Adresse bearbeiten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Teilnehmerservice. ==== Kann eine abgelehnte E-Mail-Adresse doch noch in das Zertifikat aufgenommen werden? ==== Eine E-Mail-Adresse, deren Aufnahme in ein Zertifikat widersprochen wurde, kann nur dann doch noch in das Zertifikat aufgenommen werden, wenn der Teilnehmerservice den Zertifikatantrag bearbeitet. Wenden Sie sich bitte an Ihren Teilnehmerservice. Zuletzt geändert: vor 14 Monaten Anmelden