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-~~NOTOC~~ 
-===== Fragen und Antworten zu Zertifikaten in der DFN-PKI - TS-Betrieb ===== 
  
-{{INLINETOC 3}} 
- 
-====1. Organisation==== 
-====1.1 Welche Aufgaben hat ein Teilnehmerservice (TS)?==== 
-    Der Teilnehmerservice einer an der DFN-PKI teilnehmenden Einrichtung übernimmt in Zusammenhang mit der Ausstellung von Zertifikaten Aufgaben, die sinnvollerweise nur lokal durchgeführt werden können. Die wesentlichen Aufgaben sind: 
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-        Stellen von Zertifikatanträgen über die RA-Oberfläche 
-        Sperren von Zertifikaten 
-        Beraten von Nutzern 
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-    Eine ausführliche Darstellung dieser Punkte findet sich in Kapitel 2 des Dokuments "Aufgaben des Teilnehmerservice (TS) in der DFN-PKI im Sicherheitsniveau Global". 
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-    2. Was ist eine handlungsberechtigte Person? 
-    Eine handlungsberechtigte Person (HP) in der DFN-PKI ist die Person, die eine Einrichtung in allen Belangen in Zusammenhang mit der DFN-PKI gegenüber dem DFN-Verein vertritt. Eine HP wird von einer für eine Einrichtung zeichnungsberechtigten Person mit dem Formular zur Teilnahme an der DFN-PKI (F-TA) ernannt und muss sich mit dem Formular F-ID und ihrem Ausweis persönlich beim DFN-Verein identifizieren (auch per PostIdent möglich). 
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-    Die HP kann nach ihrer Identifizierung 
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-        alle Formulare - außer dem Formular zur Teilnahme an der DFN-PKI (F-TA) - im Zusammenhang mit der DFN-PKI unterschreiben 
-        weitere HPs benennen, die sich dann ebenfalls mit dem Formular F-ID und ihrem Ausweis persönlich beim DFN-Verein identifizieren müssen (auch per PostIdent möglich) 
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-    3. Was ist beim Einrichten und Betrieb eines TS zu beachten? 
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-    Das Einrichten eines TS umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: 
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-        Benennen der TS-Mitarbeiter (Formular F-TS-MA) 
-        Schaffung der räumlichen und technischen Voraussetzungen 
-        Bezug der persönlichen TS-Mitarbeiterzertifikate 
-        Verwendung der RA-Oberfläche (Java- oder Webbasiert)  
-        Regelmäßige Überprüfung der Aktualität der Liste der TS-Mitarbeiter 
-        Regelmäßiges Erstellen und Archivieren eines Schulungsbogens 
-        Abmeldung von ausgeschiedenen TS-Mitarbeitern bei der DFN-PCA 
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-    Eine ausführliche Darstellung dieser Punkte findet sich in Kapitel 3 des Dokuments "Aufgaben des Teilnehmerservice (TS) in der DFN-PKI im Sicherheitsniveau Global". 
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-    4. Wie muss die regelmäßige Selbstschulung der TS-Mitarbeiter durchgeführt werden? 
-    Es ist ausreichend, wenn sich alle TS-Mitarbeiter vergewissern, dass sie die aktuellen Dokumente kennen. Besonders wichtig sind die Dokumente „Aufgaben des Teilnehmerservice (TS) in der DFN-PKI im Sicherheitsniveau Global", „Pflichten der Teilnehmer” und „Informationen für Zertifikatinhaber”. 
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-    Spezielles Schulungsmaterial, Prüfungen oder ähnliches sind nicht vorgesehen. 
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-    Wichtig ist die jährliche Dokumentation einer Selbstschulung aller TS-Mitarbeiter durch die handlungsberechtigte Person (siehe hierzu auch Kapitel 3.5 des Dokuments "Aufgaben des Teilnehmerservice (TS) in der DFN-PKI im Sicherheitsniveau Global"). 
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-    5. Wie meldet man ausgeschiedene TS-Mitarbeiter ab? 
-    Am einfachsten ist die Nutzung der Funktion „TS-Mitarbeiter abmelden”  in der Java RA-Oberfläche (in der Baumansicht der CA im Punkt „Administration->Teilnehmerservice-Mitarbeiter”, Kontextmenü „TS-Mitarbeiter abmelden”). 
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-    Bitte senden Sie das ausgedruckte Formular an die DFN-PCA. 
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-    6. Was sind die Arbeitsschritte beim Bearbeiten von Zertifikatanträgen? 
-    Das Bearbeiten eines Zertifikatantrags durch einen TS-Mitarbeiter umfasst die folgenden Schritte: 
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-        Prüfung der Berechtigung des Zertifikatinhabers 
-        Identifizierung des Zertifikatinhabers 
-        Prüfung der Mailadressen in Zertifikaten 
-        Prüfung des DN 
-        Archivierung der Antragsformulare 
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-    Eine ausführliche Darstellung dieser Punkte findet sich in Kapitel 4 des Dokuments "Aufgaben des Teilnehmerservice (TS) in der DFN-PKI im Sicherheitsniveau Global". 
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-    7. Was passiert mit nicht bearbeiteten Zertifikatanträgen? 
-    Nicht bearbeitete oder gelöschte Zertifikatanträge werden 180 Tage nach Eingang des Zertifikatantrags endgültig entfernt. 
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-    Sperranträge sind hiervon nicht betroffen. 
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-    8. Was ist bei einer Namensänderung einer Einrichtung/Organisation zu tun? 
-    Neu ausgestellte Zertifikate müssen im Organisationsattribut (O-Attribut) im Zertifikatnamen (subjectDN) den zum Ausstellungszeitpunkt aktuellen offiziellen Namen des DFN-PKI-Teilnehmers enthalten - CP Abschnitte 3.1.1 und 3.1.2. Daher ist es wichtig, dass die DFN-PCA bei einer Namensänderung Ihrer Einrichtung/Organisation darüber informiert wird und am besten gleich ein objektiver Beleg für den neuen Namen beigebracht wird. 
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-    Ist Ihre Einrichtung/Organisation z.B. eine GmbH, ein eingetragener Verein oder anderweitig im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, so nennen Sie uns bitte unter Angabe des eingetragenen geänderten Namens das zuständige Registergericht und die zugehörige Registerart und -nummer, siehe https://www.handelsregister.de. Ist Ihre Einrichtung/Organisation eine Stiftung, so belegen Sie den neuen Namen bitte z.B. mit der den neuen Namen festlegenden Stiftungssatzung oder dem/der in Kraft getretenen Gesetz/Verordnung mit der Namensänderung. Wird der neue Name Ihrer Einrichtung/Organisation anderweitig durch Gesetz oder Verordnung bestimmt (z.B. oft zu finden bei Stiftungen öffentlichen Rechts, Bundes- und Landesanstalten, Universitätskliniken, Hochschulen, Großforschungseinrichtungen, etc), so belegen Sie den Namen bitte mit dem entsprechenden Auszug aus dem/der in Kraft getretenen Gesetz/Verordnung. Im Falle von Hochschulen, die sich ihren Namen durch ihre Grundordnung selbständig geben, belegen Sie den Namen bitte durch den entsprechenden Auszug aus der in Kraft getretenen Grundordnung. Trifft keiner der o.a. Fälle zu, so belegen Sie uns den neuen Namen Ihrer Einrichtung/Organisation bitte durch andere aussagekräftige Dokumente, die durch objektive Dritte bestätigt sind. 
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-    Geschieht die Umbenennung auf Grund von Zusammenlegung, Aufkauf, Ausgründung, Abspaltung, Umfirmierung (o.ä.) von Einrichtungen/Organisationen oder deren Teilen, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob der alte Name vom Rechtsnachfolger noch weiter genutzt werden kann oder wie der neue Name auszusehen hat. 
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-    Sobald die DFN-PCA den neuen Namen Ihrer Einrichtung anerkennt, wird die Konfiguration entsprechend angepasst.  
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-2. Domainnamen und E-Mail-Adressen 
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-    1. Wie erfolgt die Prüfung der Domainnamen? 
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-    Jeder Teilnehmer an der DFN-PKI kann Zertifikate nur für Domains ausstellen, für die der Domaininhaber oder der technische Ansprechpartner in einem E-Mail-Challenge-Response-Verfahren zugestimmt hat. Um dies technisch sicherzustellen, wird von der DFN-PCA für jeden Teilnehmerservice eine Liste ihrer zulässigen Domains vorgehalten. TS-Mitarbeiter haben die Möglichkeit, diese Liste einzusehen und zu bearbeiten, z.B. wenn eine Einrichtung eine neue Domain nutzt. Zertifikatanträge mit Domainnamen, die nicht auf dieser Liste stehen, werden bereits bei der Antragstellung mit einer Fehlermeldung abgewiesen. 
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-    Die Freischaltung von Domains ist für 825 Tage gültig. Danach muss der Teilnehmerservice die Freischaltung erneut anstossen. 
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-    Eine ausführliche Beschreibung findet sich im Dokument "Prüfung von Domainnamen in der DFN-PKI . 
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-    2. Welche E-Mail-Adressen können in ein Zertifikat der DFN-PKI Global aufgenommen werden? 
-    Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: 
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-        E-Mail-Adressen, die aus einer Domain auf der Liste der zugelassenen E-Mail-Domains stammen, sind immer möglich (Ansicht über die Java RA-Oberfläche, "Administration->Konfiguration E-Mail-Domains"). 
-        Andere E-Mail-Adressen können, je nach Konfiguration, ebenfalls enthalten sein. An diese werden immer Bestätigungs-E-Mails mit je einem Link versandt, der aufgerufen werden muss, bevor der Teilnehmerservice den Antrag genehmigen kann. 
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-    Ob das Verfahren der Bestätigungs-E-Mails für Ihre RA aktiviert ist, hängt von der Konfiguration ab und ist durch die DFN-PCA nach Absprache einstellbar. 
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-    3. Kann die Versendung von Bestätigungs-E-Mails abgeschaltet werden? 
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-    Ja. Es kann für jede RA nach Absprache mit der DFN-PCA konfiguriert werden, dass ausschließlich die auf der Liste der E-Mail-Domains enthaltenen Adressen verwendet werden. 
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-    4. Was muss vor der Genehmigung von Zertifikatanträgen in Bezug auf E-Mail-Adressen geprüft werden? 
-    Generell muss geprüft werden, ob die E-Mail-Adresse dem Antragssteller zugeordnet ist. Ist die E-Mail-Adresse aus der Domain der Einrichtung, lässt sich dies in der Regel durch einrichtungsinterne Adresslisten o.ä. feststellen. 
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-    Bei E-Mail-Adressen, die durch eine Bestätigungs-E-Mail geprüft wurden (in der RA-Oberfläche erkennbar am Text "Bestätigt durch Nutzer"), ist nichts weiter zu prüfen. 
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-    5. Was ist zu tun, wenn ein Nutzer der/die Aufnahme seiner E-Mail-Adresse in das Zertifikat widersprochen/zurückgewiesen hat? 
-    Wenn das Zertifikat ohne die E-Mail-Adresse ausgestellt werden soll, können Sie diese in der RA-Oberfläche aus dem Antrag löschen. Danach müssen Sie den Antrag erneut ausdrucken und vom Antragsteller unterschreiben lassen, und können ihn anschließend genehmigen. 
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-    Wenn stattdessen eine andere E-Mail-Adresse in das Zertifikat aufgenommen werden soll, müssen Sie den Antrag entsprechend in der RA-Oberfläche bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass Sie den Versand einer Bestätigungs-E-Mail manuell auslösen müssen. 
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-    6.Wirkt sich das Eintragen oder Löschen einer E-Mail-Domain in die Liste der zugelassenen E-Mail-Domains auf bestehende noch zu bearbeitende Zertifikatanträge aus? 
-    Ja, sofern noch zu bearbeitende Zertifikatanträge vorhanden sind, die E-Mail-Adressen aus dieser Domain enthalten: 
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-    Ist das Verfahren zum Versenden von Bestätigungs-E-Mails aktiviert und wird ein Domain-Eintrag aus der Liste der zugelassenen E-Mail-Domains gelöscht, so werden noch zu bearbeitende Zertifikatanträge, die E-Mail-Adressen aus dieser Domain enthalten, nicht mehr genehmigt werden können. Soll eine betroffene E-Mail-Adresse aus so einem Zertifikatantrag trotzdem in das Zertifikat aufgenommen werden, so muss vom Teilnehmerservice der Versand einer Bestätigungs-E-Mail manuell ausgelöst werden. 
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-    Ist das Verfahren zum Versenden von Bestätigungs-E-Mails aktiviert, so kann ein Domain-Eintrag nur dann in die Liste der zugelassenen E-Mail-Domains aufgenommen werden, wenn keine noch zu bearbeitenden Zertifikatanträge vorliegen, die mittels Bestätigungs-E-Mail explizit bestätigte oder abgelehnte E-Mail-Adressen aus dieser Domain enthalten. 
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-    Ist das Verfahren zum Versenden von Bestätigungs-E-Mails deaktiviert, so kann ein Domain-Eintrag aus der Liste der zugelassenen E-Mail-Domains nur dann aus dieser Liste gelöscht werden, wenn es keine noch zu bearbeitenden Zertifikatanträge mehr gibt, die E-Mail-Adressen aus dieser Domain enthalten. Die betroffenen Zertifikatanträge müssen vorher genehmigt oder gelöscht werden; oder die betroffenen darin enthaltenen E-Mail-Adressen müssen vorher im Zertifikatantrag geändert oder aus diesem gelöscht werden. 
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-    Ob das Verfahren zum Versenden von Bestätigungs-E-Mails für Ihre RA aktiviert ist, hängt von der Konfiguration ab und ist durch die DFN-PCA nach Absprache einstellbar. 
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-    7. Gilt die Aufnahme einer Domain in die Liste der zugelassenen E-Mail-Domains automatisch auch für beliebige Sub-Domains dieser Domain? 
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-    Sofern für eine eingetragene E-Mail-Domain die Option "Beliebige Hostnamen in dieser Domain zulassen" ausgewählt ist, werden automatisch auch E-Mail-Adressen von beliebigen Sub-Domains (in beliebiger Hierarchietiefe) dieser Domain für die Aufnahme in Zertifikate akzeptiert. Sofern für eine eingetragene E-Mail-Domain die Option "Nur diesen Hostnamen zulassen" ausgewählt ist, werden nur E-Mail-Adressen für die Aufnahme in Zertifikate akzeptiert, deren Host/Domain-Teil nach dem @-Zeichen exakt diesem gesamten eingetragenen Domainnamen (inklusive ggf. explizit darin angegebener Sub-Domains) entspricht. 
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-    8. Was passiert, wenn die Liste der zugelassenen E-Mail-Domains leer ist? 
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-    Ist das Verfahren zum Versenden von Bestätigungs-E-Mails aktiviert, so wird bei einer leeren Liste an jede in ein Zertifikat aufzunehmende E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail geschickt. 
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-    Ist das Verfahren zum Versenden von Bestätigungs-E-Mails deaktiviert, so werden bei einer leeren Liste gar keine E-Mail-Adressen zur Aufnahme in Zertifikate akzeptiert. 
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-    Ob das Verfahren zum Versenden von Bestätigungs-E-Mails für Ihre RA aktiviert ist, hängt von der Konfiguration ab und ist durch die DFN-PCA nach Absprache einstellbar. 
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-3. RA-Oberfläche 
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-    1. Wie kann die Java RA-Oberfläche genutzt werden? 
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-    Zur Nutzung der Java RA-Oberfläche müssen Sie eine Java-Laufzeitumgebung von Oracle in der Version 1.8 oder höher installiert haben. Die Anwendung steht über Java WebStart unter der folgenden URL zur Verfügung: 
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-        https://pki.pca.dfn.de/guira/guira.jnlp 
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-    Bei einer regulären Installation der Java-Laufzeitumgebung startet die Anwendung, wenn die URL in die Adresszeile des Browsers eingegeben wird. 
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-    Alternativ kann die Anwendung auch mit der gleichen URL von der Kommandozeile gestartet werden: # $JAVA_HOME/bin/javaws https://pki.pca.dfn.de/guira/guira.jnlp 
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-    Nach dem Start der Anwendung werden Sie in einem Dialog dazu aufgefordert, ein TS-Mitarbeiterzertifikat als PKCS#12-Datei anzugeben. Diese können Sie aus Ihrem Browser, mit dem Sie bisher die Web RA-Oberfläche bedienen, als Datei exportieren. 
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-    Weiter Informationen zur Bedienung der JAVA RA-Oberfläche finden Sie in der Anleitung für Teilnehmerservice-Mitarbeiter. 
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-    2. Wie kann die Web RA-Oberfläche genutzt werden? 
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-    Die Web RA-Oberfläche kann nur mit Firefox-Versionen < 33 genutzt werden. Wir empfehlen die Verwendung der Java RA-Oberfläche. 
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-    Bis voraussichtlich Sommer 2015 steht für die Nutzung der Web RA-Oberfläche noch der Firefox 31 Extended Support Release zur Verfügung, erhältlich unter: 
-    http://www.mozilla.org/en-US/firefox/organizations/all.html  
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-    3. Das Signieren eines Antrags scheitert mit der Fehlermeldung "Eine digitale Signatur ist notwendig, um erfolgreich fortzufahren. Diese ist nicht vorhanden!" 
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-    Wenn Sie auf die Webseiten der RA zugreifen können, das Genehmigen eines Antrags aber mit o.g. Fehlermeldung scheitert, kann eine Ursache sein, dass die Vertrauenseinstellungen des Wurzelzertifikats nicht korrekt gesetzt sind. Überprüfen Sie im Zertifikatmanager, ob das Wurzelzertifikat, z.B. Deutsche Telekom Root CA 2, die Vertrauenseinstellung "Dieses Zertifikat kann Websites identifizieren" und "Dieses Zertifikat kann Mail-Benutzer identifizieren" besitzt. 
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-    4. Muss JavaScript im Browser aktiviert sein, um auf die Web RA-Oberfläche meiner CA zugreifen zu können? 
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-    Ja, ansonsten funktionieren Teile der Web RA-Oberfläche nur eingeschränkt.  
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-    5. Müssen Cookies im Browser aktiviert sein, um auf die Web RA-Oberfläche meiner CA zugreifen zu können? 
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-    Durch das Sicherheits-Update vom 15.2.2008 gegen Cross-Site-Resource-Forgery (XSRF) Angriffe ist es nötig, beim Zugriff auf die Web RA-Oberfläche Cookies zu aktivieren.  
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-    6. Warum funktionieren Links aus Bookmarks auf die Web RA-Oberfläche nicht mehr? 
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-    Durch das Sicherheits-Update vom 15.2.2008 gegen Cross-Site-Resource-Forgery (XSRF) Angriffe funktionieren Links aus Bookmarks auf die Web RA-Oberfläche, die ein "cmd=" in der URL enthalten, nicht mehr. Greifen Sie bitte immer über <https:// ra.pca.dfn.de/xyz-ca/ra> auf Ihre RA Seiten zu und gehen Sie dann über die Karteikarten auf die gewünschten Funktionen. Die Webseiten zur Antragstellung sind nicht betroffen. 
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-    7. Was kann ich tun, wenn die Java RA-Oberfläche nach einem Update von Java 6 auf Java 7 nicht mehr startet? 
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-    Java 7 hat einen Bug, der die Kompatibilität mit alten Installationen von Java Webstart Software stört. Einzige Lösung ist, den Java Cache zu löschen. Den Java Cache finden Sie an folgenden Stellen: 
-    Windows XP: C:\Dokumente und Einstellungen\<NutzerAccountName>\Anwendungsdaten\Sun\Java 
-    Windows 7: C:\Benutzer\<NutzerAccountName>\AppData\LocalLow\Sun\Java 
-    Linux/UNIX: ~/.java. 
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-    8. Was kann ich tun, wenn die Java RA-Oberfläche nicht startet, weil im Home-Verzeichnis kein Verzeichnis .dfn-pki angelegt werden darf? 
-    Die Java RA-Oberfläche versucht bei ihrem Start, ein Verzeichnis .dfn-pki in Ihrem Home-Verzeichnis zur Speicherung von Konfigurationsdateien anzulegen. Wenn Sie auf einem System arbeiten, in dem Sie keine Schreibrechte auf Ihr Home-Verzeichnis haben, kann die Java RA-Oberfläche deshalb nicht starten. Starten Sie in diesem Fall die Java RA-Oberfläche von der Kommandozeile mit einem weiteren Parameter, um die Home-Verzeichnis-Einstellungen von Java auf ein von Ihnen gewähltes schreibbares Verzeichnis zu setzen: javaws -J-Duser.home=[X:\Schreibbbares_Verzeichnis] https://pki.pca.dfn.de/guira/guira.jnlp 
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-    Unter Umständen legt Java dabei eine /neue/ nutzerspezifische Konfiguration der Java-Laufzeitumgung (JRE) mit zurückgesetzten Standardeinstellungen an. Falls nötig, können diese Einstellungen (z. B. Netzwerk-Proxy-Einstellung, aktive Java-Version etc.) mittels Aufruf von 
- 
-    javaws -J-Duser.home=[X:\Schreibbbares_Verzeichnis] -viewer 
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-    bearbeitet werden. 
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-    9. Kann man in der Java RA-Oberfläche unter Linux den gewünschten PDF-Betrachter konfigurieren? 
-    Die folgenden PDF-Betrachter werden von der Java RA-Oberfläche unter Linux in der angegebenen Reihenfolge gesucht: "acroread", "evince", "kpdf", "xpdf", "okular" Wenn Sie unter Linux einen anderen PDF-Betrachter verwenden wollen, so können sie ihn konfigurieren, indem Sie in der Datei ~/.dfn-pki/configuration.xml die folgende Zeile innerhalb des <configuration>-Blockes einfügen: <property name="PDFviewer">[Vollständiger Pfad zum gewünschten PDF Betrachter]</property> 
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-    10. Wie funktioniert die Java RA-Oberfläche mit Oracle Java 8u40 Build <= 26 (1.8.40.26) unter Mac OS X? 
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-    Das Java Web Start Modul von Oracle Java 8u40 Build <= 26 unter Max OS X enthält einen Fehler, der verhindert, dass die Java RA-Oberfläche den Eingabefokus für Eingabefelder (z.B. Passwort-Dialog) erhält. Im aktuelleren Oracle Java 8u40b27 (1.8.40.27) ist dieser Fehler behoben worden. Diese Version erhalten Sie unter http://www.oracle.com/technetwork/java/javase/downloads/index.html. 
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-    Falls Oracle Java 8u40b27 auf Ihrem System nicht zur Verfügung steht, kann Java Web Start als Work-Around auch von der Kommandozeile aus mit folgenden Optionen gestartet werden: 
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-    javaws -Xnosplash -Xdebug pki.pca.dfn.de/guira/guira.jnlp 
  • Zuletzt geändert: vor 6 Jahren