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de:dfnpki:faq:ts-betrieb [2018/05/31 12:40] – [1.3 Was ist beim Einrichten und Betrieb eines TS zu beachten?] Heike Ausserfeldde:dfnpki:faq:ts-betrieb [2018/05/31 13:23] – [1.8 Was ist bei einer Namensänderung einer Einrichtung/Organisation zu tun?] Heike Ausserfeld
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    * Archivierung der Antragsformulare    * Archivierung der Antragsformulare
  
-Eine ausführliche Darstellung dieser Punkte findet sich in Kapitel 4 des Dokuments "Aufgaben des Teilnehmerservice (TS) in der DFN-PKI im Sicherheitsniveau Global".+Eine ausführliche Darstellung dieser Punkte findet sich in **Kapitel 4** des Dokuments [[https://www.pki.dfn.de/fileadmin/PKI/anleitungen/Aufgaben-TS-DFN-PKI.pdf|"Aufgaben des Teilnehmerservice (TS) in der DFN-PKI im Sicherheitsniveau Global"]].
  
 ====1.7 Was passiert mit nicht bearbeiteten Zertifikatanträgen?==== ====1.7 Was passiert mit nicht bearbeiteten Zertifikatanträgen?====
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 ====1.8 Was ist bei einer Namensänderung einer Einrichtung/Organisation zu tun?==== ====1.8 Was ist bei einer Namensänderung einer Einrichtung/Organisation zu tun?====
  
-Neu ausgestellte Zertifikate müssen im Organisationsattribut (O-Attribut) im Zertifikatnamen (subjectDN) den zum Ausstellungszeitpunkt aktuellen offiziellen Namen des DFN-PKI-Teilnehmers enthalten - CP Abschnitte 3.1.1 und 3.1.2. Daher ist es wichtig, dass die DFN-PCA bei einer Namensänderung Ihrer Einrichtung/Organisation darüber informiert wird und am besten gleich ein objektiver Beleg für den neuen Namen beigebracht wird.+Neu ausgestellte Zertifikate müssen im Organisationsattribut (O-Attribut) im Zertifikatnamen (subjectDN) den zum Ausstellungszeitpunkt aktuellen offiziellen Namen des DFN-PKI-Teilnehmers enthalten - [[https://www.pki.dfn.de/fileadmin/PKI/DFN-PKI_CP.pdf|CP Abschnitte 3.1.1 und 3.1.2]]. Daher ist es wichtig, dass die DFN-PCA bei einer Namensänderung Ihrer Einrichtung/Organisation darüber informiert wird und am besten gleich ein objektiver Beleg für den neuen Namen beigebracht wird.
  
 Ist Ihre Einrichtung/Organisation z.B. eine GmbH, ein eingetragener Verein oder anderweitig im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, so nennen Sie uns bitte unter Angabe des eingetragenen geänderten Namens das zuständige Registergericht und die zugehörige Registerart und -nummer, siehe https://www.handelsregister.de. Ist Ihre Einrichtung/Organisation eine Stiftung, so belegen Sie den neuen Namen bitte z.B. mit der den neuen Namen festlegenden Stiftungssatzung oder dem/der in Kraft getretenen Gesetz/Verordnung mit der Namensänderung. Wird der neue Name Ihrer Einrichtung/Organisation anderweitig durch Gesetz oder Verordnung bestimmt (z.B. oft zu finden bei Stiftungen öffentlichen Rechts, Bundes- und Landesanstalten, Universitätskliniken, Hochschulen, Großforschungseinrichtungen, etc), so belegen Sie den Namen bitte mit dem entsprechenden Auszug aus dem/der in Kraft getretenen Gesetz/Verordnung. Im Falle von Hochschulen, die sich ihren Namen durch ihre Grundordnung selbständig geben, belegen Sie den Namen bitte durch den entsprechenden Auszug aus der in Kraft getretenen Grundordnung. Trifft keiner der o.a. Fälle zu, so belegen Sie uns den neuen Namen Ihrer Einrichtung/Organisation bitte durch andere aussagekräftige Dokumente, die durch objektive Dritte bestätigt sind. Ist Ihre Einrichtung/Organisation z.B. eine GmbH, ein eingetragener Verein oder anderweitig im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, so nennen Sie uns bitte unter Angabe des eingetragenen geänderten Namens das zuständige Registergericht und die zugehörige Registerart und -nummer, siehe https://www.handelsregister.de. Ist Ihre Einrichtung/Organisation eine Stiftung, so belegen Sie den neuen Namen bitte z.B. mit der den neuen Namen festlegenden Stiftungssatzung oder dem/der in Kraft getretenen Gesetz/Verordnung mit der Namensänderung. Wird der neue Name Ihrer Einrichtung/Organisation anderweitig durch Gesetz oder Verordnung bestimmt (z.B. oft zu finden bei Stiftungen öffentlichen Rechts, Bundes- und Landesanstalten, Universitätskliniken, Hochschulen, Großforschungseinrichtungen, etc), so belegen Sie den Namen bitte mit dem entsprechenden Auszug aus dem/der in Kraft getretenen Gesetz/Verordnung. Im Falle von Hochschulen, die sich ihren Namen durch ihre Grundordnung selbständig geben, belegen Sie den Namen bitte durch den entsprechenden Auszug aus der in Kraft getretenen Grundordnung. Trifft keiner der o.a. Fälle zu, so belegen Sie uns den neuen Namen Ihrer Einrichtung/Organisation bitte durch andere aussagekräftige Dokumente, die durch objektive Dritte bestätigt sind.